Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen und Schulungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Bundesverband
1. Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich an. Den Anmeldeschluss entnehmen Sie der Veranstaltungsankündigung – auch nach dem Anmeldeschluss können Sie noch nach freien Plätzen fragen.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie i.d.R. eine Anmeldebestätigung. Ca. sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte vor Beginn der Veranstaltung.
2. Anmeldedaten
Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt gemäß §20 des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name sowie die Privat- und Firmenanschrift in einer Teilnahmeliste aufgeführt werden.
3. Rücktritt und Kündigung
Sollten Sie nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bitten wir um eine schriftliche Absage (ohne Nennung von Gründen). Da mit der Teilnahmebestätigung Kosten entstehen, müssen folgende Gebühren erhöben werden:
bis zur Seminarbestätigung sind keine Kosten mit dem Rücktritt verbunden; nach Erhalt der Bestätigung bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt; in der Woche vor Beginn der Veranstaltung werden 75% des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt; am Veranstaltungstag bzw. bei nicht stornierter Buchung ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.
4. Absage von Veranstaltungen
Der jeweilige Veranstalter muss sich vorbehalten, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. Eine Änderung im Programmablauf und der Referent*innen kann möglich sein.
Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhalten Sie bereits gezahlte Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5. Teilnahmebeitrag
Die angegebenen Preise umfassen in jedem Fall den Teilnahmebeitrag, Pausengetränke, Tagungsverpflegung und schriftliche Materialien für die Teilnehmer*innen.
Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer*innen getragen. Buchungen für Übernachtung erfolgen durch die Teilnehmenden.
Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können nicht erfolgen.
6. Haftung
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens der Veranstalter oder deren beauftragten Personen beruht.
7. Fotografieerlaubnis
Der VskA // Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. beabsichtigt, Fotografien, Film- und Tonaufnahmen von Teilnehmer*innen der Veranstaltung zu Dokumentations- und Werbezwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen und in Printpublikationen zu verwenden.
Durch die Teilnahme an der Jahrestagung Stadtteilarbeit willige ich in die Anfertigung und oben genannte Verwendung von Personenabbildungen, insbesondere in Form von Gruppen- oder Einzelfotos und Filmen durch einen seitens des VskA oder der Teilnehmer*innen beauftragte*n Fotograf*in ein. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Personenbezogene Daten wie Name und Alter werden nicht veröffentlicht.