Im Vorstand des VskA Bremen arbeiten Vertreter:innen aus Praxis und Wissenschaft. Sie bringen ihre Erfahrungen und ihr Wissen ein, um die Arbeit des Verbandes zu steuern und zu qualifizieren. Die Vertretung im Sinne des § 26 BGB obliegt dem Vorsitzenden gemeinsam mit seiner Stellvertreterin.
Satzung
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Vereinigungen, die Gemeinwesen orientiert arbeiten, gemeinnützige oder mildtätige sozial-kulturelle Zielsetzungen im Sinne von Absatz 3 verfolgen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Die Arbeit dieser Vereinigungen geht in der Regel von einem sozialen Zentrum (Nachbarschaftsheim, Familienzentrum, Bürgerhaus, Stadtteilzentrum, Mehrgenerationenhaus u.a.) aus oder strebt die Einrichtung eines solchen Zentrums an. Der Verein hat als Dachverband i.S.v. § 57 Abs. 2 AO die Aufgabe, diese Arbeit zu unterstützen, sich für die Weiterentwicklung der bestehenden und die Gründung derartiger Vereinigungen und Projekte einzusetzen, den Erfahrungsaustausch untereinander sowie die Verbindung mit verwandten Einrichtungen des In- und Auslandes zu pflegen. Die Arbeit des Vereins ist den Grundsätzen von individueller Selbstbestimmung, persönlicher Freiheit und Humanität verpflichtet. Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben:
- die Förderung sozialer Zentren,
- die Entwicklung von Initiativen zur Gründung neuer Vereinigungen und Einrichtungen,
- finanzielle und sonstige Unterstützung gemeinnütziger Mitgliedsorganisationen,
- wissenschaftliche Untersuchungen über die Grundlagen der Arbeit,
- die Förderung von Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander,
- Mitarbeiterfortbildung,
- Pflege der Verbindungen des Verbandes und der Mitglieder mit verwandten Einrichtungen des In- und Auslandes.
Die vollständige Satzung lässt sich untenstehend als PDF herunterladen: