Der Vorstand des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit e.V. steuert und verbessert die Arbeit des Verbandes. Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis und Wissenschaft arbeiten im Vorstand. Zurzeit gibt es 7 Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder bringen ihre Erfahrungen und ihr Wissen ein. Die Vertretung im Sinne des Paragraf 26 vom Bürgerlichen Gesetz-Buch obliegt dem / der Vorsitzenden gemeinsam mit ihren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern.
Vorsitzender:
Stefan Markus, BGO Obervieland, Bremen
Stellvertretender Vorsitzender:
Thomas Mampel, Stadtteilzentrum Steglitz, Berlin
Weitere Vorstandsmitglieder:
- Steffen Böning, Die Weberei, Gütersloh
- Marita Dockter, Quäker Nachbarschaftsheim, Köln
- Sandra Freitag, Nachbarschaftsheim Darmstadt e.V., Darmstadt
- Prof. Dr. Wolfgang Hinte, Universität Duisburg-Essen, Essen
- Daniela Mauch, K.I.O.S.K. auf dem Rieselfeld e.V., Freiburg
- Stefan Purwin, Nachbarschaftswerk Freiburg, Freiburg
- Renate Wilkening, freies Mitglied, Berlin
Satzung
Der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Bundesverband ist ein Zusammenschluss von Vereinigungen, die gemeinwesenorientiert arbeiten, gemeinnützige oder mildtätige sozial-kulturelle Zielsetzungen im Sinne von Absatz 3 verfolgen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Die Arbeit dieser Vereinigungen geht in der Regel von einem sozialen Zentrum (Nachbarschaftsheim, Familienzentrum, Bürgerhaus, Stadtteilzentrum, Mehrgenerationenhaus u.a.) aus oder strebt die Einrichtung eines solchen Zentrums an.
Der Verein hat als Dachverband i.S.v. § 57 Abs. 2 AO die Aufgabe, diese Arbeit zu unterstützen, sich für die Weiterentwicklung der bestehenden und die Gründung derartiger Vereinigungen und Projekte einzusetzen, den Erfahrungsaustausch untereinander sowie die Verbindung mit verwandten Einrichtungen des In- und Auslandes zu pflegen. Die Arbeit des Vereins ist den Grundsätzen von individueller Selbstbestimmung, persönlicher Freiheit und Humanität verpflichtet.
Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Förderung sozialer Zentren in Deutschland
b) die Entwicklung von Initiativen zur Gründung neuer Vereinigungen und Einrichtungen
c) finanzielle und sonstige Unterstützung gemeinnütziger Mitgliedsorganisationen
d) wissenschaftliche Untersuchungen über die Grundlagen der Arbeit
e) die Förderung von Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander
f) Mitarbeiter:innenfortbildung
g) Pflege der Verbindungen des Verbandes und der Mitglieder mit verwandten Einrichtungen des In- und Auslandes.
Die vollständige Satzung ist im Folgenden als Vorschau einsehbar und kann als PDF heruntergeladen werden: