Fachlichkeit statt Zuwendungsbürokratie

Zivilgesellschaft stärken ! Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Fachlichkeit statt Zuwendungsbürokratie.

Welche Änderungen im Haushaltsrecht notwendig sind, stellen VskA Berlin, Selko und Paritätischer Berlin in diesem Positionspapier dar.

Das Land Berlin fördert im „Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren“ Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit in allen Berliner Bezirken. Die Förderung ermöglicht eine soziale Infrastruktur in der Stadt Berlin, die Grundlage auch für weitere soziale Angebote ist. Stadtteilzentren und Selbsthilfe-Kontaktstellen greifen Bedarfe und Initiativen aus der Nachbarschaft und dem Bezirk auf und entwickeln daraus Projekte, Angebote und soziale Dienstleistungen für alle Generationen. Die geförderten gemeinnützigen Organisationen übernehmen Aufgaben im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und stärken zivilgesellschaftliches Handeln, freiwilliges Engagement und damit eine vielfältige, solidarische und demokratische Gemeinschaft nachhaltig.

Neben der als Basis angelegten Landesfinanzierung akquirieren die gemeinnützigen Träger von Stadtteilzentren und Selbsthilfe-Kontaktstellen für die Umsetzung nachbarschaftlicher Initiativen und Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Unterstützung von Selbsthilfegruppen und -initiativen erfolgreich Gelder aus unterschiedlichen Förderprogrammen und Finanzierungen. Sie managen in der Regel parallel Zuwendungen mehrerer Senatsverwaltungen, von Bezirken, Kranken- und Pflegekassen, Bundesministerien sowie Stiftungen und entgeltfinanzierte Leistungen sowie Spenden und Umsatzerlöse. Damit haben sie einen guten Überblick über die Berliner Zuwendungsbürokratie.

Die gemeinnützigen Organisationen als Trägerstrukturen von Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen streben wie auch andere soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen die bestmögliche Nutzung von Ressourcen an, um direkt und wirksam in der Nachbarschaft tätig zu sein und sozialen Herausforderungen begegnen zu können.

Die aktuelle Handlungspraxis der Zuwendungsverwaltung und die unterschiedlichen, nicht aufeinander abgestimmten Verfahren führen jedoch dazu, dass ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Ressourcen in eine kleinteilige Verwaltungsarbeit fließt, welche dokumentiert, dass Kosten entsprechend formaler Vorgaben entstanden sind und bezahlt wurden.

Um die eingesetzten Mittel für den verfolgten Zweck bestmöglich zu nutzen, also für die Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit, sollte die Praxis der Zuwendungsverwaltung aufeinander abstimmt sein und bürokratische Hürden abgebaut werden. Im Sinne der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel empfehlen wir einen Wandel weg von der kleinteiligen Kontrolle der Buchhaltung hin zu einer qualitativen Berichterstattung über die geleistete Soziale Arbeit. Inhalt und Fachlichkeit werden weiterhin umfassend dargestellt. Gerne stellen wir auch in Fachgesprächen vor Ort unsere Arbeit dar und ermöglichen umfassende Einblicke in Abläufe und Wirkungen.

Im Sinne einer wirkungsorientierten Zusammenarbeit empfehlen wir, die Vergabe und Prüfung von Zuwendungen an folgenden Grundsätzen auszurichten:

Wirtschaftlich effizientes Handeln ermöglichen
Gemeinnützige Organisationen, die Träger von Stadtteilzentren und Selbsthilfe-Kontaktstellen sind, agieren wirtschaftlich und sparsam. Sie sind häufig sozial-unternehmerisch aufgestellt und immer gemeinnützig ausgerichtet. Die Gemeinnützigkeit garantiert, dass nicht die Gewinnerzielung, sondern eine zweckbestimmte Mittelverwendung Ziel des wirtschaftlichen Handelns ist.

Orientierung an betriebswirtschaftlichen Abläufen
In den Grundlagen der Förderung, in Nachweispflichten und entsprechenden Formularen ist eine Orientierung an allgemeinen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen wünschenswert, welche im Zuwendungsrecht oft nicht gegeben ist. Die Übertragung von einem System in das andere ist aufwendig und ohne zusätzlichen Nutzen.

Trägerautonomie stärken
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nehmen gemeinnützige Organisationen eigenverantwortlich und selbstbestimmt die Ausführungen von sozialen Leistungen wahr1. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Fürsorge, Prävention und der Zivilgesellschaft, deren Autonomie und Vorrang gestärkt werden sollte.

Sachberichtserstattung qualifizieren
Stadtteilzentren und Selbsthilfe-Kontaktstellen befinden sich im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. In den letzten Monaten konnten wir in einem gemeinsamen Prozess die Sachberichtserstattung aussagefähiger gestalten. Die Ergebnisse des Aushandlungsprozesses werden auf andere Zuwendungsbereiche ausgeweitet und stetig weiterentwickelt.

Konkrete Änderungsvorschläge sind im Positionspapier ausgeführt.